Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros Kellmann, Inhaber Benjamin Kellmann, 34613 Schwalmstadt (vollständige Anschrift siehe Impressum) (nachfolgend „Auftragnehmer“), für Leistungen der Energieberatung, Fachplanung und Fördermittelbegleitung. Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen der Energieberatung, Berechnungen (z. B. Heizlast), Erstellung von Sanierungsfahrplänen, Fachplanung, Baubegleitung sowie Fördermittelberatung und -begleitung.

(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen schriftlich zustimmt.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf der Website sind unverbindlich und kein Angebot im Rechtssinn.

(2) Der Vertrag kommt durch Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers (auch per E-Mail) oder durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

(3) Die telefonische Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich; durch sie entsteht kein Vertrag über weitere Leistungen.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen sowie den zum Zeitpunkt der Leistung geltenden Förderrichtlinien.

(2) Der Auftragnehmer berät herstellerunabhängig. Er ist weder mit bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten verbunden noch von diesen beauftragt und vermittelt deren Lieferungen und Leistungen nicht.

(3) Energiebedarfs-, Einspar- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen beruhen auf normierten Randbedingungen, Annahmen zu Energiepreisen und den Angaben des Auftraggebers. Tatsächliche Verbräuche, Einsparungen und Amortisationszeiten hängen insbesondere vom Nutzerverhalten, von der Witterung, der Ausführungsqualität und der Energiepreisentwicklung ab. Sie können daher von den berechneten Werten abweichen; eine bestimmte Einsparung wird nicht geschuldet.

(4) Leistungen der Baubegleitung umfassen die stichprobenartige Kontrolle der energetisch relevanten Ausführung. Sie sind keine Objektüberwachung im Sinne der HOAI und keine werkvertragliche Abnahme. Systemskizzen des Auftragnehmers sind keine Werkplanung; Handwerkerangebote werden ausschließlich auf ihre Förderfähigkeit geprüft.

(5) Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) findet auf die Leistungen des Auftragnehmers keine Anwendung. Art, Umfang und Vergütung der Leistungen werden frei vereinbart. Eine Ausführungsplanung ist nicht Gegenstand der Leistungen.

(6) Unabhängig von der Energieberatung können für eine Sanierung weitere Planungsleistungen erforderlich sein. Dem Auftraggeber wird empfohlen, hierfür bei Bedarf einen Architekten bzw. Bauingenieur sowie weitere Fachplaner (z. B. Haustechnik, Statik) hinzuzuziehen.

(7) Rechts-, Steuer- und Finanzierungsberatung ist nicht Gegenstand der Leistungen.

§ 4 Fördermittel

(1) Der Auftragnehmer berät zu Förderprogrammen (insbesondere BAFA und KfW) und unterstützt bei der Antragstellung, soweit vereinbart. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist der Auftraggeber.

(2) Über die Bewilligung entscheidet allein der jeweilige Fördermittelgeber. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht; Förderbedingungen und verfügbare Mittel können sich kurzfristig ändern. Der Auftragnehmer schuldet keine Förderzusage in bestimmter Höhe.

(3) Die Vergütung des Auftragnehmers ist unabhängig von der Bewilligung oder Höhe der Fördermittel geschuldet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(4) Die vereinbarte Vergütung zahlt der Auftraggeber zunächst vollständig. Fördermittel – auch für die Leistungen des Auftragnehmers – werden nach Abschluss der Maßnahmen und Prüfung durch den Fördermittelgeber direkt an den Auftraggeber ausgezahlt.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit der Umsetzung geförderter Maßnahmen – insbesondere dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen – erst zu beginnen, wenn die förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für Förderverluste durch einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer nicht.

(6) Die Beratung bezieht sich auf die im Angebot genannten Förderprogramme. Eine umfassende Recherche aller für ein Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten ist nur geschuldet, wenn sie gesondert beauftragt ist.

(7) Antragstellung, Einreichung der Verwendungsnachweise und Überwachung der Fristen des Fördermittelgebers obliegen dem Auftraggeber. Er leitet Förderzusagen unverzüglich an den Auftragnehmer weiter. Die förderfähigen Kosten werden vor der Antragstellung gemeinsam festgelegt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und vollständig die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung (z. B. Pläne, Verbrauchsdaten, Angaben zur Anlagentechnik, Handwerkerangebote, Rechnungen) – nach Möglichkeit elektronisch – und ermöglicht den Zugang zum Gebäude.

(2) Der Auftragnehmer darf von der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ausgehen. Mehraufwand durch unrichtige oder unvollständige Angaben kann gesondert berechnet werden.

(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen der geplanten Maßnahmen, Termine oder beauftragten Firmen, soweit diese für Förderung oder Nachweise relevant sind.

(4) Unterlagen für Nachweise und Bestätigungen gegenüber dem Fördermittelgeber übergibt der Auftraggeber spätestens vier Wochen vor Ablauf der jeweiligen Frist.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Für die Vor-Ort-Beratung gilt, sofern nicht anders vereinbart, der auf der Website genannte Preis zuzüglich Anfahrt.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

(3) Bei umfangreicheren Leistungen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen verlangen.

(4) Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene Leistungen oder Änderungen des Auftrags werden in Textform vereinbart und gesondert vergütet.

(5) Fahrtkosten werden, soweit vereinbart, ab Betriebsstätte in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze berechnet.

§ 7 Kündigung

(1) Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug ist, erforderliche Unterlagen trotz Aufforderung nicht vorlegt oder trotz rechtzeitiger Ankündigung keinen Zugang zum Objekt ermöglicht.

(2) Im Fall der Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig nach den vereinbarten Preisen zu vergüten. Das gesetzliche Kündigungsrecht beider Seiten bleibt unberührt.

§ 8 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(2) Wünscht der Verbraucher, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, muss er dies ausdrücklich verlangen. Im Fall des Widerrufs hat er dann Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen zu leisten. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht ist und der Verbraucher dem vorzeitigen Beginn zugestimmt sowie seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.

§ 9 Nutzungsrechte und Vertraulichkeit

(1) Berichte, Berechnungen und Pläne darf der Auftraggeber für den vereinbarten Zweck, insbesondere für die Umsetzung am betreffenden Gebäude und gegenüber Fördermittelgebern, uneingeschränkt nutzen. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers.

(2) Der Auftragnehmer behandelt alle Informationen und Unterlagen, die er im Rahmen des Auftrags erhält, vertraulich.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Ausführungsfehler der vom Auftraggeber beauftragten Firmen haftet der Auftragnehmer nicht, soweit ihm keine eigene Pflichtverletzung zur Last fällt.

(4) Energiebedarfswerte ermittelt der Auftragnehmer nach den Angaben des Auftraggebers und ergänzend nach Erfahrungswerten nach bestem Wissen. Für Abweichungen zwischen berechneten Bedarfswerten und tatsächlichen Verbräuchen wird nicht gehaftet (siehe § 3 Abs. 3).

(5) Der Auftragnehmer verfügt über eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der LVM Versicherung. Die Deckungssumme für Vermögensschäden beträgt 250.000,00 EUR für die vertraglich vereinbarten Leistungen.

§ 11 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur zur Durchführung des Vertrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Zur Antragstellung werden erforderliche Daten an die Fördermittelgeber übermittelt. Fordern das BAFA, die KfW oder die dena im Rahmen der Qualitätsprüfung Unterlagen an, stellt der Auftragnehmer diese zu diesem Zweck zur Verfügung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

§ 12 Streitbeilegung

(1) Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, gilt: Ruft eine Vertragspartei bei Streitigkeiten vor Beschreiten des Rechtswegs die Schlichtungsstelle des GIH Bundesverband e. V. auf Grundlage seiner Schlichtungsordnung an, stimmt die andere Partei der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zu. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers zustimmt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Ingenieurbüro Kellmann, Benjamin Kellmann, Hinter den Gärten 3, 34613 Schwalmstadt, Telefon 06691 / 9285386, E-Mail info@ingenieurbuero-kellmann.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Ingenieurbüro Kellmann, Benjamin Kellmann, Hinter den Gärten 3, 34613 Schwalmstadt, E-Mail: info@ingenieurbuero-kellmann.de:

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
_______________________________________________

– Bestellt am (*): ____________________

– Name des/der Verbraucher(s): ____________________

– Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

– Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.