Förderfähige Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
Neue Fenster, eine neue Haustür, eine gedämmte oberste Geschossdecke, ein energetisch saniertes Dach oder eine Fassadendämmung: Schon einzelne Maßnahmen sparen spürbar Energie – und werden bezuschusst, wenn ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist.
Ihr Nutzen
Weniger Heizkosten
Gezielte Dämmung und neue Fenster senken den Wärmeverlust dort, wo er am größten ist.
Wirtschaftlichkeit auf Wunsch
Auf Wunsch stelle ich Investition, Förderung, Einsparung und die zu erwartende Amortisationszeit für Sie gegenüber.
Mehr Behaglichkeit
Warme Oberflächen, keine Zugluft, weniger Schimmelrisiko.
Typische Maßnahmen
- Fenstertausch – inklusive Anschlussdetails, damit keine Wärmebrücken und kein Schimmel entstehen
- Haustür- und Außentürtausch
- Dämmung der obersten Geschossdecke – oft die wirtschaftlichste Maßnahme überhaupt
- Energetische Dachsanierung – Auf-, Zwischen- oder Untersparrendämmung
- Fassadendämmung – Wärmedämmverbundsystem, vorgehängte Fassade oder Innendämmung im Denkmal
- Kellerdeckendämmung
- Außenliegender Sonnenschutz
Meine Leistung als Energieeffizienz-Experte
- Prüfung der technischen Mindestanforderungen
- Technische Projektbeschreibung als Grundlage für den Förderantrag
- Bauphysikalische Planung der Details
- Hinweise zur Angebotseinholung und Prüfung der Angebote auf Förderfähigkeit
- Baubegleitung und Nachweis nach Abschluss bis zur Auszahlung
So läuft es ab
- BeratungWelche Maßnahme ist für Ihr Haus sinnvoll? Auf Wunsch mit Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
- AngebotseinholungIch sage Ihnen, worauf es ankommt, und prüfe Ihre Angebote vor Beauftragung auf Förderfähigkeit.
- ProjektbeschreibungIch erstelle die technische Projektbeschreibung.
- FörderantragAntrag beim BAFA – vor Beauftragung der Handwerker.
- UmsetzungFachgerechte Ausführung mit meiner Begleitung.
- Nachweis & AuszahlungIch bestätige die Umsetzung, der Zuschuss wird ausgezahlt.
Oft übersehen
Umfeldmaßnahmen können mitgefördert werden
Gefördert werden nicht nur Dämmstoff und Fenster selbst. Auch notwendige Arbeiten, die unmittelbar mit der energetischen Maßnahme zusammenhängen, können zu den förderfähigen Kosten zählen – zum Beispiel Gerüst sowie Rückbau und Entsorgung alter Bauteile.
Zwei Beispiele aus der Praxis:
- Dach: Gehört das Dach zur wärmeübertragenden Umfassungsfläche, also zur gedämmten Hülle, kann bei einer energetischen Dachsanierung auch die neue Eindeckung mitgefördert werden.
- Heizungsoptimierung: Im Zuge eines hydraulischen Abgleichs können auch der Austausch von Heizkörpern oder der Einbau einer Fußbodenheizung samt der dafür nötigen Estricharbeiten förderfähig sein.
Was im Einzelfall dazugehört, hängt von Ihrem Gebäude, der geplanten Maßnahme und den jeweils gültigen Förderrichtlinien ab. Ich prüfe das in der individuellen Beratung und achte darauf, dass förderfähige Positionen in Angeboten und Antrag vollständig erfasst sind – das macht in der Praxis oft einen spürbaren Unterschied.
Förderung im Wandel
Förderprogramme ändern sich ständig – ich behalte sie im Blick
Fördersätze, Höchstbeträge und Bedingungen werden regelmäßig angepasst, zuletzt mit der Reform vom 21. Juli 2026. Was heute gilt, kann in einigen Monaten schon anders aussehen. Deshalb prüfe ich zu jedem Vorhaben den aktuellen Stand und sage Ihnen, ob sich Abwarten oder schnelles Handeln lohnt.
Ausblick: WPB-Bonus ab Anfang 2027
Für Dämmmaßnahmen an besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden (Worst Performing Buildings) ist voraussichtlich ab Anfang 2027 ein zusätzlicher Bonus vorgesehen. Voraussetzung ist nach derzeitigem Stand, dass die Maßnahme Teil eines geförderten Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Wer jetzt einen Sanierungsfahrplan erstellen lässt, ist dafür gut vorbereitet.
Stand Oktober 2026 – Einzelheiten und Starttermin stehen noch nicht abschließend fest.
Förderung
So wird gefördert
- 15 % Zuschuss vom BAFA auf die förderfähigen Kosten
- +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines Sanierungsfahrplans ist – seit 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähiger Investition (Einfamilienhaus) und nur auf den Betrag darüber
- Förderfähige Kosten bis 30.000 € pro Wohneinheit und Jahr, mit Sanierungsfahrplan bis 60.000 €
- Fachplanung und Baubegleitung werden zusätzlich mit 50 % bezuschusst (bis 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern)
- Wichtig: Der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt werden
Förderstand: Oktober 2026 (nach der Förderreform vom 21.07.2026). Förderprogramme können sich kurzfristig ändern – die verbindliche Prüfung erfolgt im Rahmen der Beratung.
Gut zu wissen
Lohnt sich eine einzelne Maßnahme überhaupt?
Häufig ja – vor allem die Dämmung der obersten Geschossdecke amortisiert sich schnell. Wichtig ist, dass die Maßnahme zu späteren Schritten passt. Ein Sanierungsfahrplan schafft dafür den Rahmen.
Was gilt bei Baudenkmalen?
Für Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz gelten angepasste Anforderungen. Ich stimme die Lösung mit Ihnen und bei Bedarf mit der Denkmalbehörde ab.
Darf ich die Handwerker schon beauftragen?
Erst nach Antragstellung. Verträge mit einer aufschiebenden Bedingung (Wirksamkeit erst bei Förderzusage) sind möglich – ich sage Ihnen, worauf Sie achten müssen.
Sprechen wir über Ihr Vorhaben
Die telefonische Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
